Hinweis: Folgende Ferien und bewegliche Ferientage gibt es in diesem Schuljahr:
Bewegliche und andere Ferien
12.2.2024 Rosenmontag - beweglicher Ferientag
29.4.2024 beweglicher Ferientag
30.4.2024 Pädagogischer Fortbildungstag (unterrichtsfrei)
10.5.2024 beweglicher Ferientag nach Christi Himmelfahrt
31.5.2024 beweglicher Ferientag nach Fronleichnam
Ferientermine
02.10. – 14.10.23 Herbstferien
21.12.23 – 05.01.24 Weihnachtsferien
25.03. – 06.04.24 Osterferien
20.05.24 und Pfingstmontag
21.05.24 Pfingstdienstag Ferientag
08.07. – 20.08.24 Sommerferien
Ein riesiges Dankeschön an alle Eltern und Kinderbetreuer in Zeiten des Distanz- und Wechselunterrichts!
Nach Wochen des Home-Schoolings möchten wir uns noch einmal bei allen Eltern und Kinderbetreuern recht herzlich für die großartige Unterstützung bedanken!
Uns ist klar, dass diese Situation einiges von Ihnen abverlangte.
Neben Beruf, Haushalt, Kontaktbegrenzungen uvm. Ihr Kind zu motivieren, bei Laune zu halten und gleichzeitig Lehrinhalte zu vermitteln oder zu begleiten, erfordert viel Kraft und Geduld. Gleichzeitig die Sorge, dass alle in der Familie gesund sind und bleiben.
Wir unterstützen Sie nach unseren Möglichkeiten und sind bei Fragen, Sorgen und Nöten selbstverständlich weiterhin für Sie da. Das gesamte Kollegium verspürt einen guten Zusammenhalt und Austausch innerhalb der Elternschaft, der Kinder und Lehr-kräfte. Das freut uns und motiviert uns gleichermaßen! Lassen Sie uns weiterhin als gutes Team zusammenarbeiten. Wir wünschen uns, genau wie Sie, dass irgendwann wieder etwas Normalität einkehrt und wir die Kinder in der Schule wie gewohnt unterrichten dürfen.
Bis dahin wünschen wir Ihnen weiterhin Gesundheit, Energie und Geduld, HERZLICHEN DANK,
Ihr Herbeder Kollegium
Liebe Eltern,
es kann immer wieder mal zu extremen Wetterlagen kommen. Hierzu gibt es in NRW folgende Regelungen (Quelle: www. schulministerium.nrw.de):
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist, und informieren die Schule unverzüglich darüber, dass ihr Kind am betreffenden Tag insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird (vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1).
Die Entscheidung über eine Schließung der Schule wegen extremer Witterungsverhältnisse liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Schulträgers, der für die Sicherheit der Schulgebäude und des Schulgeländes verantwortlich ist. Außerdem ist er für die Schülerbeförderung zuständig. Bei seiner Entscheidung hat der Schulträger – unter Einbeziehung der Schulleitung – die konkrete örtliche Situation zu berücksichtigen und eine Abwägung der Gesamtumstände vorzunehmen. Dabei sind neben der Sicherheit des Schulgebäudes und des Schulgeländes auch Fragen der Schülerbeförderung, die Vermeidung von Unterrichtsausfall und der bestehende Betreuungsbedarf insbesondere für jüngere Schülerinnen und Schüler in den Blick zu nehmen.
Sofern die Schulleitung aufgrund extremer Witterungsbedingungen im Laufe des Tages den Unterricht vorzeitig beendet, sind die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude weiterhin so lange zu betreuen, bis für alle Schülerinnen und Schüler ein gefahrloser Heimweg gewährleistet werden kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob Schulbusse und der ÖPNV fahren bzw. ob die Eltern ihre Kinder abholen können.
Die Witterungsverhältnisse können zudem von Ort zu Ort sehr verschieden sein und demzufolge unterschiedliche Gefährdungssituationen mit sich bringen. Zudem können die Verkehrsverhältnisse uneinheitlich sein: Bei größeren Einzugsbereichen der Schulen können einige Schülerinnen und Schüler problemlos die Schule erreichen, während andere damit Schwierigkeiten haben. Es wäre aber unverhältnismäßig, wenn beispielsweise bei partiellen Schulwegproblemen der gesamte Unterricht der Schule ausfällt und diejenigen, die die Schule erreichen, nicht unterrichtet, sondern lediglich betreut oder beaufsichtigt würden. Dass bei schwierigen Verkehrsverhältnissen Klassen zeitweise nur mit wenigen Schülerinnen und Schüler besetzt sein können, rechtfertigt insbesondere mit Blick auf die Schulpflicht und dem damit verbundenen Recht des einzelnen Kindes auf schulische Bildung keine Einstellung des Unterrichtsbetriebs.
Damit Schulträger bzw. Schulleitungen eine möglichst gesicherte Entscheidung über das Ob und Wann einer Schulschließung oder einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts treffen können, ist die Gefährdungseinschätzung der für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden (Polizei, Feuerwehr) einzuholen. Zudem sollen die Informationen des Deutschen Wetterdienstes hinzugezogen werden. Auch die Bezirksregierungen stehen den Schulleitungen und Schulträgern für entsprechende Anfragen zur Verfügung."