In der Regel zweimal im Jahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen innerhalb der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Ausflügen oder bei Klassen- und Schulfesten.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, können ebenfalls zu der Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist.
Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
aus: Das ABC der Elternmitwirkung, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW
Die gewählten Vertreter im Schuljahr 2020/2021 sind:
Klasse | Vertreter |
1a | Frau Ehricht und Frau Reinkens |
1b | |
2a | |
2b | |
3a | |
3b | |
4 | |