Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der
Schule. Ihr gehören in der Schulpflegschaft gewählte Eltern sowie in der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte an.
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen
grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde
richten.
Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers
stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.
Die Schulkonferenz
hat
- 6 Mitglieder an Grundschulen mit
bis zu 200 Schülerinnen und Schülern
3 Elternvertreter, 3
Lehrervertreter
Zudem nimmt der Schulleiter/ die
Schulleiterin sowie sein/seine Stellvertreter/Stellvertreterin teil.
Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne
Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.
Im Schuljahr 2016/2017 wird die Elternschaft durch Frau Meklenburg,
Frau Kirschbaum und Herrn Bukowski vertreten. Die Telefonnummmern können im Sekretariat erfragt werden.
Aufgaben und Themen der
Schulkonferenz
- Das
Schulprogramm
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung
und Qualitätssicherung
- Abschluss von Vereinbarungen über
die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
- Festlegung der beweglichen
Ferientage
- Unterrichtsverteilung auf z.B.
fünf Wochentage
- Einrichtung außerunterrichtlicher
Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
- Organisation der
Schuleingangsphase
- Vorschlag der Schule zur
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
- Erprobung und Einführung neuer
Unterrichtsformen
- Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
- Grundsätze für Umfang und
Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze zum Umgang mit
allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
- Information und
Beratung
- Grundsätze für die Betätigung von
Schülergruppen
- Grundsätze über Aussagen zum
Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
- Wirtschaftliche Betätigung,
Geldsammlungen und Sponsoring
- Schulhaushalt
- Wahl der Schulleiterin oder des
Schulleiters
- Ergänzende Verfahrens- und
Wahlvorschriften
- Einrichtung und Zusammensetzung
von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
- Besondere Formen der
Mitwirkung
- Mitwirkung beim
Schulträger
- Erlass einer
Schulordnung
- Ausnahmen vom
Alkoholverbot
- Erhöhung der Zahl der Vertretungen
der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen
- Empfehlungen zum Tragen einheitlicher
Schulkleidung
zum Teil aus: Das ABC der Elternmitwirkung, Ministerium für Schule und
Weiterbildung des Landes NRW